Sicherheit

Laserklassen (1 bis 4)

Normierte Gefährdungseinstufung von Lasergeräten. Klasse 1 = sicher gekapselt, Klasse 4 = gefährlich für Augen und Haut, selbst über Streureflexionen.

Die Norm EN 60825-1 teilt Laser nach ihrem Gefährdungspotenzial ein. Professionelle Laser-Arbeitsmaschinen mit geschlossenem Gehäuse und Sicherheitsschaltern sind als Klasse 1 oder 2 eingestuft: Der gefährliche Strahl bleibt im Inneren — im Normalbetrieb besteht keine Gefahr.

Viele günstige, offene Hobby-Geräte sind faktisch Klasse 4: Schon diffuse Reflexionen des Strahls können das Auge dauerhaft schädigen. Solche Geräte erfordern Schutzbrillen, abgegrenzte Bereiche und im gewerblichen Umfeld einen Laserschutzbeauftragten.

Typische Anwendungen

  • Geschlossene Klasse-1-Anlagen für den gefahrlosen Betrieb
  • Einstufung von Geräten nach EN 60825-1
  • Beurteilung der Schutzanforderungen am Arbeitsplatz

Häufige Fragen zu Laserklassen (1 bis 4)

Ist Laserschneiden gefährlich?

Bei geschlossenen Klasse-1-Maschinen im Normalbetrieb nicht — der Strahl bleibt im Gehäuse. Gefährlich sind offene Geräte höherer Klassen, deren Strahl oder Reflexionen frei zugänglich sind. Professionelle Anlagen sind gekapselt und mit Sicherheitsschaltern ausgestattet.

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